Immobilie verkaufen in Freiburg
Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe vergehen selten weniger als drei Monate. Hier steht, was in dieser Zeit passiert, welche Unterlagen Sie brauchen und womit Sie rechnen müssen.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Bewertung. Zuerst die Zahl, alles andere danach. Ohne realistische Preisvorstellung lässt sich weder die Vermarktung planen noch der eigene Zeitplan.
- Unterlagen zusammenstellen. Der Teil, der am meisten Zeit frisst, weil Ämter Fristen haben. Was Sie brauchen, steht unten.
- Aufbereitung. Fotos, Grundrisse, Exposé, auf Wunsch 360-Grad-Rundgang und virtuelles Home Staging. Objekte mit guten Bildern bekommen deutlich mehr Anfragen als solche mit Handyfotos.
- Vermarktung und Besichtigungen. Portale, eigene Kanäle, die vorgemerkte Interessentenliste. Wir bündeln Besichtigungen, damit Sie nicht zwölfmal die Wohnung herrichten müssen.
- Verhandlung, Notar, Übergabe. Wir prüfen die Bonität vor der Beurkundung, begleiten den Notartermin und protokollieren die Übergabe mit Zählerständen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Nicht alles davon gilt für jedes Objekt, aber je vollständiger die Mappe, desto schneller geht der Verkauf. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum sich ein Notartermin um Wochen verschiebt.
- Grundbuchauszug, aktuell (nicht älter als drei Monate)
- Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
- Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
- Energieausweis — Pflicht für die Anzeige, siehe unten
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Höhe der Instandhaltungsrücklage, Hausgeldabrechnung
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Nachweise der letzten Mietanpassungen, Nebenkostenabrechnungen
- Nachweise über Modernisierungen — Rechnungen belegen, was Sie sonst nur behaupten können
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, bei älteren Häusern zusätzlich Angaben zu Altlasten
Der Energieausweis
Für die Anzeige ist er Pflicht. § 87 GEG verlangt Ausweisart, Endenergiewert, wesentlichen Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse in jeder Immobilienanzeige, und Verstöße sind bußgeldbewehrt. Für die Bewertung brauchen Sie ihn nicht. Liegt keiner vor, sagen wir Ihnen, ob für Ihr Objekt der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis nötig ist.
Was der Verkauf kostet
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Teilungsprinzip nach § 656c BGB: Der Käufer darf nicht mehr Provision zahlen als der Verkäufer. Die Zeiten, in denen die gesamte Courtage auf den Käufer abgewälzt wurde, sind damit vorbei.
Unsere Provision halten wir vorher schriftlich fest, damit niemand überrascht wird. In unseren aktuellen Angeboten liegt sie bei 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Dazu kommen Kosten, die nicht an uns gehen: Notar und Grundbuchamt (üblicherweise beim Käufer), gegebenenfalls die Löschung von Grundschulden, der Energieausweis und Gebühren für Auszüge.
Ein Punkt, den Verkäufer oft übersehen: Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft und nicht selbst darin gewohnt hat, zahlt unter Umständen Steuer auf den Gewinn (§ 23 EStG). Das gehört vor die Entscheidung, nicht danach — fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.
Wie lange es dauert
Das hängt an Objekt, Preis und Lage, deshalb versprechen wir keine Dauer. Realistisch sind von der Beauftragung bis zur Beurkundung zwei bis vier Monate, wenn die Unterlagen vollständig sind und der Preis stimmt. Der häufigste Zeitfresser ist nicht die Nachfrage, sondern die Beschaffung von Unterlagen.
Die drei teuersten Fehler
- Zu hoch einsteigen. Die ersten vier Wochen bringen die meisten Anfragen. Wer sie mit einem Fantasiepreis verschenkt, verkauft später schlechter als bei realistischem Start.
- Mängel verschweigen. Arglistiges Verschweigen hebelt jeden Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag aus. Offenlegen ist nicht nur ehrlicher, es ist sicherer.
- Ohne Bonitätsprüfung reservieren. Ein geplatzter Notartermin kostet Wochen und macht das Objekt im Markt unattraktiv.
Die Hinweise auf dieser Seite sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Anfangen
Der Verkauf beginnt mit einer Zahl.
Bevor irgendetwas entschieden wird, sollten Sie wissen, worüber Sie entscheiden. Die Einschätzung ist kostenlos.